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Förderung Durch den KJR
Warum erhalten Jugendverbände Zuschüsse?
Jugendverbände bieten ihren Mitgliedern vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, der Interessenvertretung, der politischen Bewusstseinsbildung und der Freizeitgestaltung. Junge Menschen können in Jugendverbänden selbst erleben, wie Demokratie funktioniert und welchen Einfluss sie durch ihr aktives Handeln erreichen können.
Ein zentrales Kriterium für den Status als Jugendverband und damit für die Mitgliedschaft im KJR ist die Selbstorganisation: Junge Menschen entscheiden in „ihrem“ Jugendverband selbst! Damit einher geht, dass ihr Jugendverbände eine zentrale gesellschaftliche Funktion einnehmen und so nach §12 SGB VIII ein Recht auf finanzielle Förderung durch die Kommune haben.
Die Landeshauptstadt München stellt dem Kreisjugendring München-Stadt ein Budget für die Jugendverbandsarbeit bereit. Mit diesem Budget werden die Arbeit der Mitgliedsverbände gefördert, die Aktivitäten des KJR-Vorstandes und ein Teil der Kosten für die KJR-Geschäftsstelle abgedeckt. Der Kreisjugendring übernimmt die Verteilung der städtischen Zuschüsse der Landeshauptstadt München, erarbeitet die aktuell gültigen Zuschussrichtlinien und berät die Jugendverbände in Bezug auf die Finanzierung ihrer Aktivitäten und deren Abrechnung.
Die Förderung der Jugendverbände basiert im Stadtgebiet München auf zwei verschiedenen Modellen, um den unterschiedlichen Angebotsformen und Strukturen der über 70 Münchner Jugendverbände gerecht zu werden:
Die Grundförderung berechnet sich anhand von sechs Kriterien und dient der grundlegenden Finanzierung des Jugendverbandes.
Die Maßnahmenförderung wird nach dem Bedarf der einzelnen Jugendverbände verteilt und dient der zusätzlichen Förderung von bestimmten Aktivitäten, wie z.B. Fahrten und Freizeiten oder Renovierungen von Jugendräumen.
Grundsätzlich stehen allen Jugendverbänden beide Förderungsarten zur Verfügung. Das Geld wird zu Jahresbeginn an den Jugendverband überwiesen und kann dann vom Jugendverband selbst bewirtschaftet werden. Diese so genannte Budgetselbstverwaltung ermöglicht es den Jugendverbänden, eigenverantwortlich zu wirtschaften. Zum 31.1. des folgenden Haushaltsjahres müssen die Verwendungsnachweise der Jugendverbände beim KJR abgegeben werden und die Mitarbeiter*innen im Team Jugendverbandsarbeit prüfen, ob die Ausgaben den Richtlinien entsprechend getätigt und gebucht wurden.
Mehr zu den verschiedenen Förderarten findest Du auf den Seiten zu Grundförderung und Maßnahmenförderung.
Der Antrag auf Jugendverbandsförderung sowie die dazugehörige Abrechnung erfolgt über das Online-Zuschussportal.
Wer Verwaltungsvorgaben und in Text gefasste Bürokratie nicht zu seinen persönlichen Favorites zählt und trotzdem vom Jugendverband erkoren wurde, sich um die Finanzen zu kümmern, kann folgendes tun: Uns anrufen! Wir beraten Dich gerne und erklären Dir, was möglich ist, worauf es ankommt und wie Du Dich im Zuschussdschungel am besten zurechtfindest.
Weitere Informationen
Team Jugendverbandsarbeit
Kreisjugendring München-Stadt
Schwanthalerstraße 81 / 1. Stock
80336 München
Tel: 089 / 45 20 553 – 10
E-Mail: jugendverbaende@kjr-m.de
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