jugendleiterin sein

Jugendleiter*in-Card (Juleica)

Nachweis Deiner Jugendleiter*innenausbildung

Die Juleica dokumentiert Dein Engagement und Deine Qualifikation als Jugendleiterin* oder Jugendleiter*. Erhalten kann die Juleica, wer für Jugendverbände oder Freizeitstätten ehrenamtlich aktiv ist und eine Ausbildung nach den Standards der Jugendleiter*innen-Ausbildung des Bayerischen Jugendrings absolviert hat.

Welche Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica erfüllt sein müssen, welche Ausbildungen anerkannt werden, wo man die Juleica beantragen kann und vieles mehr, erfährst Du in folgender Zusammenfassung.

Die Jugendleiter*innencard kannst Du erhalten, wenn Du ehrenamtlich für einen Jugendverband als Jugendleiter*in oder im Vorstand aktiv bist oder Dich anderweitig freiwillig in einer Einrichtung der Jugendarbeit (Jugendzentrum o.ä.) engagierst.

Du musst außerdem mindestens 16 Jahre alt sein (nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung ab 15 Jahren möglich) und einen Gruppenleiter*innen-Grundkurs sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.

Die Juleica richtet sich zuallererst an ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendverbände. Hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendverbände können sich nur dann eine Juleica ausstellen lassen, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten eines*einer Jugendleiters*in ausüben.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Jugendleiter*in-Card (Juleica) beantragen zu können:

  • Aktive Tätigkeit in einem Jugendverband oder in einer selbstorganisierten Jugendgruppe als Jugendleiter*in, Kassier, Vorstandsmitglied etc.
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Absolvierung einer Ausbildung (Juleica-Schulung) mit mindestens 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung), mindestens 15 Zeitstunden in Präsenz, alle webbasierten Elementen der Grundausbildung müssen in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden (kein Selbststudium)
  • 9 Unterrichtseinheiten „Erste Hilfe“ oder „Erste Hilfe am Kind“ – bei erstmaliger Beantragung der Juleica darf der Kurs maximal drei Jahre her sein
  • Eventuell spezifische, vom eigenen Jugendverband zusätzlich vorgeschriebene Kriterien

Mehr zu den Inhalten, die in einem Jugendleiter*innen-Grundkurs behandelt werden müssen, damit die Voraussetzungen zum Erhalt der Juleica gegeben sind, erfährst Du hier.

Neben der Juleica-Schulung qualifizieren auch andere Ausbildungen für den Erwerb einer Juleica:

  • Die Übungsleiter*in-Ausbildung des Bayrischen Landessportverbandes (Infos zur Anerkennung gibt es bei der Münchner Sportjugend)
  • Eine abgeschlossene Erzieher*in-Ausbildung
  • Ein Studienabschluss in den Fächern Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Die Juleica dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Jugendleiterin* bzw. des Jugendleiters* gegenüber Eltern, Behörden und Öffentlichkeit.

Darüber hinaus ist die Juleica in München Fördervoraussetzung für den Bereich „Fahrten und Freizeiten“, d.h. alle Betreuer*innen, die eine vom KJR geförderte Fahrt begleiten, müssen eine gültige Juleica besitzen. Damit wird die hohe Qualität der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf Fahrten und Freizeiten der Münchner Jugendverbände gewährleistet.

Es gibt nach wie vor auch Vergünstigungen, die Du mit der Juleica erhalten kannst. Dazu gehören z.B. die kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk oder Rabatte bei verschiedenen Einrichtungen der Jugendarbeit in München (EJM-Zelteverleih, Tchaka etc.). Mehr zu Juleica-Vergünstigungen erfährst Du direkt auf www.juleica.de.

Die Juleica kann online beantragt werden. Alles, was dafür notwenig ist, ist eine Registrierung und ein digitales Passfoto. Den Onlineantrag und mehr Infos findest Du auf https://juleica-antrag.de/.

Die Juleica ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Anschließend kannst du eine neue Juleica beantragen, wenn du weiterhin ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv bist und eine Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden absolviert hast, die zur erneuten Beantragung zugelassen ist. Die Fortbildung kann vollständig webbasiert durchgeführt werden, wenn sie in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung geschieht (kein Selbststudium).

Wo Du eine solche Fortbildung machen kannst, erfährst Du bei Deinem Jugendverband. Auch der KJR München-Stadt, unsere Kooperationspartner und Nachbar-Jugendringe aus den angrenzenden Landkreisen bieten immer wieder Fortbildungen an, die zur Verlängerung der Juleica berechtigen. Mehr Informationen und Links findest Du unter Web-Seminare & Termine oder auf Juleica-Akademie.