Förderung & Finanzen

Maßnahmenförderung

Förderung für Projekte und Aktivitäten

Im Rahmen der Maßnahmenförderung werden Projekte und Aktivitäten der Jugendverbände gefördert.

Die Maßnahmenförderung bezieht sich auf folgende fünf Bereiche:

  • Fahrten und Freizeiten
  • Internationale Jugendbegegnung
  •  Schaffung, Ausstattung und Renovierung von Jugendräumen und -treffpunkten
  •  Besondere Projekte der Jugendverbandsarbeit
  •  Jugendbildungsmaßnahmen

Alle Infos dazu, was sich hinter den Titeln verbirgt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wieviel Förderung es im Einzelnen gibt, kannst Du in den Zuschussrichtlinien nachlesen.

Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen festen Verteilungsschlüssel, sondern die Förderung wird am Anfang des Jahres nach Bedarf der einzelnen Jugendverbände verteilt. Um auszuhandeln, wer wie viel Maßnahmenförderung erhält, treffen sich die Finanzbeauftragten der Jugendverbände im Vorfeld der Herbstvollversammlung jeden Jahres zum so genannten Treffen der Finanzverantwortlichen. Grundlage für die Verteilung sind Erfahrungswerte und geplante Projekte.

Sonst noch zu beachten:

Auch das Budget für Maßnahmenförderung wird während des Jahres zur Selbstverwaltung an den Jugendverband überwiesen und muss zum 31.1. des Folgejahres uns gegenüber abgerechnet werden.

Wenn die Maßnahmenförderung für das laufende Jahr nicht ausgegeben wird, können 30 % davon ins Folgejahr übertragen werden. Im Laufe des Folgejahres müssen die übertragenen Mittel jedoch ausgegeben werden.