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Maßnahmenförderung
Förderung für Projekte und Aktivitäten
Die Maßnahmenförderung bezieht sich auf folgende fünf Bereiche:
- Fahrten und Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnung
- Schaffung, Ausstattung und Renovierung von Jugendräumen und -treffpunkten
- Besondere Projekte der Jugendverbandsarbeit
- Jugendbildungsmaßnahmen
Alle Infos dazu, was sich hinter den Titeln verbirgt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wieviel Förderung es im Einzelnen gibt, kannst Du in den Zuschussrichtlinien nachlesen.
Sonst noch zu beachten:
Auch das Budget für Maßnahmenförderung wird während des Jahres zur Selbstverwaltung an den Jugendverband überwiesen und muss zum 31.1. des Folgejahres uns gegenüber abgerechnet werden.
Wenn die Maßnahmenförderung für das laufende Jahr nicht ausgegeben wird, können 30 % davon ins Folgejahr übertragen werden. Im Laufe des Folgejahres müssen die übertragenen Mittel jedoch ausgegeben werden.
Weitere Informationen
Team Jugendverbandsarbeit
Kreisjugendring München-Stadt
Schwanthalerstraße 81 / 1. Stock
80336 München
Tel: 089 / 45 20 553 – 10
E-Mail: jugendverbaende@kjr-m.de
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