Förderung & Finanzen

Grundförderung

Förderung für die laufende Arbeit der Jugendverbände

Die Grundförderung bekommen alle Mitgliedsverbände des KJR einmalig pro Haushaltsjahr. Die Höhe der Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Zahl der aktiven Mitglieder der Jugendorganisation sowie der bestimmte Mitgliedschaftswert
  • Anzahl an Jugendleiter*innen mit einer gültigen Juleica
  • Höhe der verausgabten Maßnahmenförderung des Vorjahres
  • Demokratische Beteiligung am Verband/Teilnahme an Gremien
  • Dachverbandsfunktion /Anzahl der satzungsgemäßen Gliederungen
  • ggf. Sondereffekte zur Berücksichtigung verbandsspezifischer Kriterien

Die Grundförderung kleiner Jugendverbände soll prozentual höher ausfallen, da von einem Grundbedarf ausgegangen wird. Daher wird das Prinzip der Größendegression herangezogen.

Die Grundförderung dient als Finanzierung für die laufende Jugendverbandsarbeit. Dazu gehören alle Ausgaben, die für die Arbeit notwendig und sinnvoll sind: Verpflegung für Sitzungen, Fahrtkosten, Bastel- und Büromaterial, Raummieten, Personalkosten oder größere Anschaffungen können aus der Grundförderung bezahlt werden.

Aus der Grundförderung können aber auch Aktionen des Jugendverbandes gefördert werden, wie z.B. Sommerfeste, Weihnachtsfeiern oder Ausflüge. Es ist auch möglich, Veranstaltungen, die im Bereich Maßnahmenförderung in Anrechnung gebracht werden, zusätzlich aus der Grundförderung zu finanzieren.

Ausführliche Infos zur Berechnung der Grundförderung findest Du in den Zuschussrichtlinien.

Sonst noch zu beachten:

Die Grundförderung darf keinem anderen Zweck als der Jugendverbandsarbeit zugutekommen. Das heißt: Spenden oder eine Weitergabe der Mittel sind nicht möglich. Wichtig ist, dass Ihr in den zuständigen Gremien Eures Jugendverbandes gemeinsam entscheidet, wofür das Geld verwendet wird und diese Beschlüsse und ihre Notwendigkeit auch im Nachhinein einem Dritten gegenüber (also im Zweifelsfall uns) nachvollziehbar begründen könnt.

Harte Alkoholika oder Tabakwaren können nicht in Anrechnung gebracht werden – ansonsten gibt es in diesem Förderbereich absichtlich wenige Vorgaben, um allen Mitgliedsverbänden in ihrer Unterschiedlichkeit gerecht zu werden!

Die Grundförderung wird zu Beginn des Jahres zur Budgetselbstverwaltung an den Jugendverband überwiesen und muss zum 31.1. des Folgejahres abgerechnet werden.

Wenn die Grundförderung im laufenden Jahr nicht ausgegeben wird, können 30 % davon ins Folgejahr übertragen werden. Im Laufe des Folgejahres müssen die übertragenen Mittel ausgegeben werden.