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Grundsätzliches
Warum erhalten Jugendverbände Zuschüsse?
Jugendverbände bieten ihren Mitgliedern vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, der Interessenvertretung, der politischen Bewusstseinsbildung und der Freizeitgestaltung. Junge Menschen können in Jugendverbänden selbst erleben, wie Demokratie funktioniert und welchen Einfluss sie durch ihr aktives Handeln erreichen können. Ein zentrales Kriterium für den Status als Jugendverband und damit für die Mitgliedschaft im KJR ist die Selbstorganisation: Junge Menschen entscheiden in „ihrem“ Jugendverband selbst! Damit einher geht, dass ihr Zusammenschluss als Verein oder Initiative eine zentrale gesellschaftliche Funktion einnimmt und so ein Recht auf finanzielle Förderung durch die Kommune hat.
Die Landeshauptstadt München stellt dem Kreisjugendring München-Stadt ein Budget für die Jugendverbandsarbeit bereit. Mit diesem Budget werden die Arbeit der Mitgliedsverbände, die Aktivitäten des KJR-Vorstandes und ein Teil der Kosten für die KJR-Geschäftsstelle abgedeckt. Die Richtlinien für die Verteilung der Jugendverbandsförderung und die tatsächliche Verteilung der Fördermittel legt die Vollversammlung der Mitgliedsverbände des KJR München-Stadt fest.
Bei der Förderung der Jugendverbände wird in München zwischen der Grundförderung und der Maßnahmenförderung unterschieden: Die Grundförderung berechnet sich anhand von sechs Kriterien und dient der grundlegenden Finanzierung des Jugendverbandes. Die Maßnahmenförderung wird nach dem Bedarf der einzelnen Jugendverbände verteilt und dient der zusätzlichen Förderung von bestimmten Aktivitäten, wie z.B. Fahrten und Freizeiten oder Renovierungen von Jugendräumen.
Grundsätzlich stehen allen Jugendverbänden beide Förderungsarten zur Verfügung. Das Geld wird zu Jahresbeginn an den Jugendverband überwiesen und kann dann vom Jugendverband selbst bewirtschaftet werden. Diese so genannte Budgetselbstverwaltung ermöglicht es den Jugendverbänden, eigenverantwortlich zu wirtschaften. Zum 31.1. des folgenden Haushaltsjahres kommen wir dann wieder ins Spiel: Dann müssen die Verwendungsnachweise der Jugendverbände beim KJR abgegeben werden und wir prüfen, ob die Ausgaben den Richtlinien entsprechend getätigt und gebucht wurden.
Beratung
Team Jugendverbandsarbeit
Kreisjugendring München-Stadt
Schwanthalerstraße 81 / 1. Stock
80336 München
Tel: 089 / 45 20 553 – 10
E-Mail: jugendverbaende@kjr-m.de
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