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Abrechnung 2022
Am Ende des Jahres wird abgerechnet...
…in diesem Fall die städtische Förderung! Daher im Folgenden alle Unterlagen, die Ihr als Finanzbeauftragte*r Eures Jugendverbandes benötigt. Abgabetermin für die Unterlagen beim Team Jugendverbandsarbeit ist der 31. Januar des Folgejahres.
Nicht erschrecken lassen: Es ist nur halb so wild, wie es auf den ersten Blick scheint! Bei Fragen könnt Ihr außerdem jederzeit gerne bei uns durchklingeln oder eine Mail schreiben.
Zur Übersicht: Zuschussrichtlinien und Vorgaben
Abrechnung Grund- & Maßnahmenförderung
- Verwendungsnachweis Maßnahmenförderung – Achtung: Unterlagen der einzelnen Maßnahmen beilegen (siehe unten) | PDF | doc
- Daten zur Mitgliedschaft im KJR | PDF | doc
- Protokoll Eurer Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr
Falls sich Änderungen ergeben haben, könnt Ihr außerdem einen aktualisierten Text bzw. ein neues Foto oder Logo für die Darstellung Eures Jugendverbandes im Geschäftsbericht des KJR schicken. Den bisherigen Text findet Ihr hier.
Abrechnung einzelneR Maßnahmen
Für jede Aktivität Eures Jugendverbandes, die Ihr im vergangenen Jahr durchgeführt habt und die Ihr nach unseren Zuschussrichtlinien im Bereich Maßnahmenförderung abrechnen könnt, findet Ihr im Folgenden die passenden Unterlagen.
Achtung: Es müssen für JEDE Aktivität ALLE eingestellten Formulare vollständig ausgefüllt werden!
Für die Jugendverbände OHNE Budgetselbstverwaltung gilt: Bitte legt den Unterlagen auch Eure Belege für das vergangene Jahr bei. Ihr erhaltet diese nach der Prüfung von uns zurück.
Von den Jugendverbänden MIT Budgetselbstverwaltung benötigen wir keine Belege, sondern sehen diese erst bei einer etwaigen Detailprüfung ein.
Fragen? Her Damit!
Team Jugendverbandsarbeit
Kreisjugendring München-Stadt
Schwanthalerstraße 81 / 1. Stock
80336 München
Tel: 089 / 45 20 553 – 10
E-Mail: jugendverbaende@kjr-m.de
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