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Versicherungsschutz
Gut gerüstet für den Fall der Fälle
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche und für Aktionen des Jugendverbandes
Egal, wie umsichtig und gut vorbereitet Du vorbereitet bist, kann es doch immer sein, dass etwas Unvorhergesehens geschieht. Damit Du Dich ohne Sorgen den Aktionen widmen kannst, sollten aber etwaige Risiken durch die Jugendorganisation aufgefangen werden. Die meisten großen Jugendverbände bieten einen grundlegenden Versicherungsschutz für ihre Mitglieder – bei örtlichen Jugendgruppen oder kleineren Organisationen musst Du selbst überlegen, welcher Versicherungsschutz für Deine Gruppe bzw. Eure Aktion sinnvoll ist.
Lass Dich nicht zu sehr verunsichern: Versicherungsschutz ist zwar ein wichtiges Thema, aber es ist auch nicht notwendig, übervorsichtig zu sein und gegen alle noch so unwahrscheinlichen Eventualitäten abgesichert zu sein!
Sinnvoll ist dagegen der Abschluss einer Grundversicherung für alle Mitglieder, die eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine Rechtschutzversicherung für die Jugendleiter/innen mit einschließt. Weitere Versicherungen, die sinnvoll sein können, sind z.B. eine Schlüsselversicherung für alle Jugendleiter/innen (vor allem bei teuren Schließanlagen von gemeinschaftlich genutzten Räumen), eine Auslandskrankenversicherung (kann natürlich auch einzeln privat abgeschlossen werden und kostet nicht viel) oder eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung (wenn Ihr öffentliche Veranstaltungen plant).
Informiere Dich, welche Versicherungen wichtig sind, checke, welcher Versicherungsschutz vielleicht schon besteht und überprüfe Umfang und Leistung der Angebote. Die beste Beratung bekommst Du bei Versicherungen, die mit der Jugendverbandsarbeit und ihren Angeboten viel Erfahrung haben, beispielsweise bei der BERNHARD Assekuranz oder beim ecclesia Versicherungsdienst.
Denke beim Abschluss von Versicherungen für den Jugendverband daran, dass explizit erwähnt sein muss, wenn Versicherungen auch im Ausland gültig sein sollen (z.B. für internationale Treffen im Ausland, Tagesausflüge zum Skifahren nach Österreich, o.ä.). Auch sollte bedacht werden, ob die Versicherung nur für die Mitglieder gelten soll oder ob auch andere Teilnehmer/innen (einmalige Teilnahme, Schnupper-Mitgliedschaft, offene Angebote o.ä.) abgesichert werden müssen.
Bayerische Ehrenamtsversicherung
Sollte wirklich einmal etwas passieren und kein Versicherungsschutz direkt beim Jugendverband vorliegen, gibt es in Bayern noch die Ehrenamtsversicherung – ein Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich bzw. freiwillig Tätige. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere die Ehrenamtlichen in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert. Der gebotene Versicherungsschutz ist deshalb nachrangig, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Bayrischen Ehrenamtsversicherung vor!
Weitere Informationen
Team Jugendverbandsarbeit
Kreisjugendring München-Stadt
Schwanthalerstraße 81 / 1. Stock
80336 München
Tel: 089 / 45 20 553 – 10
E-Mail: jugendverbaende@kjr-m.de
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